Antworten auf häufige fragen

Zum Betreuungskonzept

In welchen Ländern kann die Betreuung durch ESDE in Anspruch genommen werden?

ESDE stellt Betreuerinnen im gesamten deutschsprachigen Raum.

Was passiert, wenn die Stammbetreuerin Urlaub nimmt?

ESDE stellt eine qualifizierte Urlaubsvertretung, die von der Stammbetreuerin einen Tag lang eingearbeitet wird – ohne zusätzliche Kosten für die Familie. Darüber hinaus setzen wir Urlaubsvertretungen so ein, dass möglichst wenig oder kein Wechsel stattfindet. Vor allem im Fall von Demenz ist das sehr wichtig.

Was geschieht, wenn die Stammbetreuerin krank wird?

ESDE verfügt über Springerinnen, die im Notfall kurzfristig zur Überbrückung eingesetzt werden können. Dadurch wird eine durchgehende Betreuung sichergestellt.

Wer hilft bei Unzufriedenheit mit der Betreuerin?

ESDE pflegt einen kontinuierlichen Austausch mit allen Beteiligten, um Zufriedenheit auf allen Seiten sicherzustellen. Sollte es dennoch einmal zwischenmenschlich nicht funktionieren, kümmern wir uns in sorgfältiger Auswahl um eine neue Betreuerin.

Wie ist ESDE auch im Notfall zu erreichen?

ESDE bietet Kunden und Betreuerin eine eigene Telefonnummer, über die rund um die Uhr (auch an Wochenenden und Feiertagen) ein Mitarbeiter von ESDE kostenlos erreichbar ist.

Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Um sowohl gegenüber Familie als auch Betreuerin fair zu sein, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. So können die Familien eine kurzfristige Änderung und die Betreuerin ihre Abreise planen. Die Kosten werden gering gehalten.

Zu den Kosten

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Sie zahlen monatlich einen Festpreis von € 3.500,- bei freier Kost und Logis. Darin sind alle Kosten für die Betreuung (auch Urlaubs- und Krankheitsvertretung) enthalten.

Aufpreis bei Betreuung mehrerer Personen. Über die Ausgaben für den Haushalt führt die Betreuerin sorgsam ein Haushaltsbuch, um die Kosten im Auge zu behalten. 

Mit welchen Erstattungen kann ich rechnen?

Die Leistungen der Betreuung werden teilweise von der Krankenkasse erstattet. Steuerlich sind die Kosten der Betreuungshilfe absetzbar. Es können Steuerermäßigungen (bis 20%, höchstens € 4.000,-) für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen.

Wie viel Pflegegeld kann ich erwarten?

Bei Zuteilung eines Pflegegrades erhält der Pflegebedürftige monatliches Pflegegeld: 

 

 

Diese Leistungen erbringt die gesetzliche Pflegeversicherung

  Häusliche Pflege Häusliche Pflege / Pflegesachleistungen Vollstationäre Pflege
  Durch Angehörige oder Ehrenamtliche Helfer Bsp.: Ambulanter Dienst Pflegeheim
Pflegegrad monatl. Pflegegeld monatl. Pflegegeld monatl. Pflegegeld
1 0,-€ 0,-€ 125,-€
2 332,-€ 761,-€ 770,-€
3 573,-€ 1432,-€ 1262,-€
4 765,-€ 1778,-€ 1775,-€
5 947,-€ 2200,-€ 2005,-€
 

Entlastungsbetrag bis zu 125,-€

 

Der Entlastungsbetrag wird lediglich bei der häuslichen oder teilstationären Pflege gezahlt. Hierbei ist zu beachten, dass es keine Rolle spielt, welcher Pflegegrad vorliegt. Der Entlastungsbetrag wird unabhängig des Pflegegrades gezahlt. Pflegebedürftige müssen bei der jeweiligen Pflegekasse einen Antrag auf den Entlastungsbetrag stellen.

Zu DEN betreuerinnen

Woher kommen die Betreuerinnen?

Die Betreuungskräfte stammen aus Estland, wohin uns persönliche Lebensverhältnisse verbinden. Es sind in der Regel Damen (bei Bedarf auch Männer) des mittleren Lebensabschnitts. Sie verfügen über regelmäßig langjährige Erfahrungen in der Betreuungsarbeit. Jüngere Kräfte werden erst nach einer  gründlichen Praktikantentätigkeit vermittelt.

Ist das Beschäftigungsverhältnis 100% Legal?

Mit der Aufnahme der baltischen Staaten in die Europäische Union gelten auch für diese Länder die Dienstleistungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit. 

Die estnischen Unternehmen können Personal nach Deutschland entsenden. Die entsandten Mitarbeiter üben die Betreuungstätigkeit als Angestellte der estnischen Unternehmen aus und sind von diesen sozial- und krankenversichert. Durch die Versicherung sind auch etwaige Krankenfälle in Deutschland abgesichert.

Der Betreuungsbedürftige oder seine Angehörigen erteilen dem Unternehmen einen Dienstleistungsauftrag über die Betreuungsleistungen. Sie sind nicht Arbeitgeber der Betreuungskräfte. Deshalb obliegen ihnen auch keine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.

Diese Abwicklungsgestaltung ist rechtlich ohne Einschränkungen zulässig.

Wobei können die Betreuerinnen helfen?

Im Rahmen ihrer Betreuungstätigkeit erbringen die Hilfskräfte all diejenigen zulässigen Leistungen, zu denen der Betreuungsbedürftige selbst nicht (mehr) in der Lage ist.

Dazu zählen:

• Hilfe beim Aufstehen

• bei der Körperpflege und Hygiene

• beim An- und Auskleiden

• bei der Nahrungsaufnahme

• bei der Fortbewegung

• Tägliches Kochen

• Mahlzeitenzubereitung

• Wäsche waschen, Bügeln

• Reinigen der Wohnung,

• Gespräche, Lesen, Spiele, Fernsehen, Freizeitgestaltung

• Spaziergänge

• Begleitung zu Ärzten etc.

• Einkaufen

• Erledigung von Verwaltungssachen

• Besuche

• Aktivierende Hilfe nach ärztlicher/therapeutischer Anleitung

Was kann die Betreuerin nicht leisten?

Bitte beachten: Medizinische Maßnahmen selbst darf die Betreuungskraft nicht durchführen, ebenso wenig Tätigkeiten, die an in Deutschland erworbene oder anerkannte Zulassungsvoraussetzungen geknüpft sind. Insoweit ist der Arzt oder sind die örtlichen Pflegedienste zuständig. Mit ihnen halten wir abstimmenden Kontakt.